Wolfgang Eichelbeck – ascent AG

Mehr Gehalt im Dezember – wir von der ascent AG helfen Ihnen gern, das Steuergeschenk vom Staat lukrativ anzulegen

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Der Dezember ist nicht nur eine Zeit der schönen Präsente von Freunden und Familienangehörigen, sondern in diesem Jahr auch der Monat, in dem ein Geschenk vom Staat bei den Steuerzahlern ankommt. Denn der Gesetzgeber hat den Steuerfreibetrag für das Jahr 2024 nachträglich erhöht. Die Steuerersparnis für das gesamte Jahr landet infolgedessen mit der Gehaltsabrechnung für den Dezember auf dem Konto. Was die Änderung genau bedeutet und wie sich aus dem Steuergeschenk bestenfalls noch viel mehr machen lässt, wollen wir in diesem Blogbeitrag etwas näher beleuchten.

Der Steuerbonus für das Jahr 2024

Arbeitnehmer haben in diesem Jahr bei der Dezember-Gehaltsabrechnung Grund zur Freude: Der Grundfreibetrag für das Jahr 2024 wurde mit dem „Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“ rückwirkend um 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben. Bei gemeinsamer Veranlagung von Ehegatten ist der Steuerfreibetrag dementsprechend um 360 Euro auf 23.568 Euro gestiegen.

Die Erhöhung wird bei der Abrechnung der Bezüge für den Dezember umgesetzt. Das bedeutet: Da in den ersten elf Monaten des Jahres zu viel Lohnsteuer abgezogen wurde und die zu viel gezahlten Steuern für das ganze Jahr nun zurückerstattet werden, dürfte bei so gut wie allen Arbeitnehmern – außer extremen Geringverdienern – in diesem Monat etwas mehr vom Gehalt übrigbleiben. Denn der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, auf den keine Steuern gezahlt werden müssen. Die Berechnung der Steuerersparnis geschieht automatisch durch den Arbeitgeber.

Wer Kinder hat, darf sich doppelt freuen, denn der Kinderfreibetrag wurde ebenfalls rückwirkend angehoben, und zwar um 228 Euro auf 6.612 Euro. Der Kinderfreibetrag wird jedem Elternteil zur Hälfte gewährt, wenn beide nach Steuerklasse 4 veranlagt sind. Bei einer Kombination der Steuerklassen 3 und 5 wird der Kinderfreibetrag hingegen vollständig dem Elternteil mit Steuerklasse 3 zugeordnet.

Mit einem ascent AG-Berater das Steuergeschenk gewinnbringend anlegen

Auch wenn die Anhebung der beiden Freibeträge keine großen Summen einbringen wird und die Steuerersparnis sich für die meisten auf einen Betrag im mittleren zweistelligen Bereich belaufen dürfte: Aus unserer Sicht bietet sich das Plus beim Gehalt in diesem Monat als hervorragender Anlass an, um über das Thema Geldanlage nachzudenken. Denn eines können wir bei der ascent AG aus langjähriger Erfahrung sagen: Auch mit kleinen Beträgen lässt sich über die Jahre ein gar nicht unbedingt so kleines Vermögen aufbauen.

Als Spezialisten für fondsbasierte Investitionslösungen empfehlen wir unseren Kunden dabei vor allem eine Form der Geldanlage besonders gern: den Fondssparplan. Denn mit dem regelmäßigen Kauf von Fondsanteilen sind gerade bei Aktienfonds äußerst attraktive Renditen möglich. Bei thesaurierenden Fonds – also jenen, bei denen die Erträge laufend in weitere Fondsanteile reinvestiert werden – ist das Wertsteigerungspotenzial dank des Zinseszins-Effektes noch einmal um einiges höher.

Möchten Sie herausfinden, was mit Fondsinvestments alles möglich ist? Dann vereinbaren Sie doch einen Termin mit unserem Geschäftspartner Wolfgang Eichelbeck. Gemeinsam mit ihm können Sie die besten Anlagechancen für den dauerhaften Vermögensaufbau entdecken.